CBAM update - Webinar der Europäischen Kommission

CBAM Weekly - Ausgabe 3 - 15. Juni 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die Europäische Kommission hat gestern ein Update Webinar zu CBAM veranstaltet. Es ist das zweite dieser Art, aber das erste in englischer Sprache. Vorher wurde es in spanisch abgehalten. Zu dem Webinar haben sich laut Angaben der Europäischen Kommission über 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschaltet. Das zeigt, dass das Interesse der Unternehmen wie auch der begleitenden Beratung ungebrochen hoch ist. Die Kommission kann sich auch weitere Ausgaben dieses Webinars in anderen Landessprachen wie Französisch, Deutsch oder Italienisch vorstellen. Das hängt aber auch von dem Sprachtalent der Mitarbeitenden der Europäischen Kommission ab.

Ziele des CBAM

Inhaltlich gaben die Vortragenden zunächst einen Überblick über die Ziele, die mit dem CBAM erreicht werden sollen. Hier stand natürlich die Verringerung von Treibhausgasemissionen im Vordergrund. Als Maßnahme aus dem „fit for 55"-Gesetzespaket, soll es dazu beitragen, die Emissionen in der EU im Jahr 2030 um 55% zu senken im Vergleich zu dem Kyoto-Referenzjahr 1990.

Stand der Umsetzung

Die Europäische Kommission zeigte sich zufrieden mit der Anzahl der pro Quartal abgegebenen 60.000 CBAM-Berichten. Es zeigte sich, dass sich 90% der Importe auf 10% berichtende Unternehmen verteilt. Wenn betroffene Unternehmen keine Berichte abgeben, werden nun die ersten Verfahren eingeleitet, an deren Ende auch die ersten Strafen stehen können. Eine inhaltliche Überprüfung hat bisher noch nicht in großem Maße stattgefunden, da die Unternehmen die abgegebenen Berichte noch bis zum 31. Juli abändern können. Im Hinblick auf die Meldung von Emissionsdaten wurden grundsätzlich zu 95% Standardwerte benutzt. Nur der Sektor Zement stach mit bereits zu 40% berichteten tatsächlichen Emissionsdaten hervor. Dies könnte an sehr wenigen, aber sehr großen Zuliefern in Drittländern liegen, die schon die Emissionsüberwachung vorgenommen hätten. Es wurde auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Emissionsüberwachung nach anderen Maßstäben als denen aus der Verordnung, etwa mit Ecoinvent, nicht ausreichend ist.

Erweiterungen der betroffenen Sektoren

Spannend wurde es dann, als die Vortragenden näher auf den Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung eingegangen sind. Zum einen wurde noch einmal dargelegt, warum er anfangs aus den Sektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff besteht. Hier waren der Anteil der Sektoren an den Gesamtemissionen des Europäischen Emissionshandels, praktische Erwägungen sowie carbon leakage-Risiko, also die Gefahr der Abwanderung von Treibhausgasemissionen, entscheidend. Zum anderen richtet sich nach diesen Kriterien auch die Erweiterung der Sektoren. Als mögliche Erweiterungen wurden explizit organische Chemikalien und Raffinerien genannt. Das würde für Deutschland bedeuten, dass neben den Automobilzulieferern und dem Maschinenbau eine weitere hier stark vertretene Branche betroffen ist. Entschieden wird darüber voraussichtlich Mitte nächsten Jahres.

Erweiterungen der betroffenen Waren

Außerdem wurde auch berichtet, dass derzeit eine Erweiterung des Anwendungsbereich in den bereits erfassten Sektoren überprüft wird. Dabei wird untersucht, ob der Katalog der betroffenen Zolltarifnummern um weitere Fertigprodukte erweitert wird. Explizit als Beispiele wurden Autos und Kühlschränke genannt. Eine Empfehlung diesbezüglich soll Ende diesen Jahres ausgesprochen werden.

Ausnahmeregelung

Weiterhin wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ausnahme für Warensendungen von geringem Wert von bis zu 150€ nicht unmittelbar in der CBAM-Verordnung steht. Vielmehr wird auf die entsprechende Vorschrift in der Zollbefreiungsverordnung der EU verwiesen. Da dieser gerade einer grundlegenden Reform unterzogen wird, kann sich - und wird sich vermutlich - diese Vorschrift ändern. Die Änderung im Zollkodex würde dann auch zu einer Änderung für CBAM führen.

Der Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), Dr. Jürgen Landgrebe, hatte in einem Webinar mit der German Trade and Invest schon angekündigt, dass die DEHSt eine mengenbezogene Untergrenze erarbeitet hat und sie sich für ihren Vorschlag bei der Europäischen Kommission einsetzt. Eine solche Untergrenze wird auch von den Industrie- und Handelskammern befürwortet.

Globale Entwicklung

Die Europäische Kommission zeigte sich sehr zuversichtlich mit der internationalen Entwicklung der CO2-Bepreisung. Sie ging hier auf Großbritannien und Australien mit ein, die auf dem Weg sind eigene CO2-Grenzausgleichsmechanismen einzuführen.

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Wenn Sie Ihr Unternehmen strategisch auf CBAM vorbereiten möchten, schreiben Sie mir gerne eine kurze Mail an helge@kolum.earth. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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