Die Übergangsphase und die behördliche Guidance

CBAM Weekly - Ausgabe 5 - 1. Juli 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die Übergangsphase von CBAM ist für alle Beteiligten als Kennenlernphase gedacht: für die berichtspflichtigen Unternehmen, die Produzenten im Drittland und auch die Behörden.

Entsprechend gibt es von den Behörden Unterstützung für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und ihre Produzenten. Hier erfolgt einmal ein Überblick der einzelnen Ressourcen, auf die bei der Berichtserstellung zurückgegriffen werden kann.

National service desk

Die beste Unterstützung bietet sicherlich der direkte Kontakt zu der zuständigen Behörde. Aus deutscher Sicht ist leider festzustellen, dass dies von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) noch nicht angeboten wird. Man blickt neidisch zu den Nachbarländern. In den Niederlanden etwa war bereits im Januar eine Telefonhotline für Fragen zu CBAM eingerichtet. Der Behörde selbst ist dabei aber wohl kein Vorwurf zu machen. Sie hat in der internen Abstimmung den Vorzug gegenüber der Generalzolldirektion bekommen und wurde im Winter kurzfristig mit der Aufgabe betreut. Vor allen Dingen scheint es, als sei ihr zwar die Aufgabe, aber keine zusätzlichen Ressourcen dafür zugewiesen worden. Ein Zeitpunkt, ab wann dieser Service auch in Deutschland eingerichtet wird, ist bisher nicht bekannt.

Onlinemodule Europäischen Kommission

Für Unternehmen, die sich einen Überblick über das Thema verschaffen wollen, bieten auch die Webinare der Europäischen Kommission einen guten Einstiegspunkt. Sie sind -- wie das ganze Guidance-Material der Kommission -- auf der Website der Generaldirektion Zoll und Steuern auffindbar. Für jeden betroffenen Sektor gibt es hier ein spezifisches Webinar. Dabei wird auch auf die sektoralen Besonderheiten eingegangen. Die Webinare werden um sektorspezifische e-learning Module und Info Sessions ergänzt. Letztere gehen auch ausführlich auf die Bedienung des EU-Portals (CBAM Übergangsregister) ein.

Dokumente der Europäischen Kommission

Für diejenigen, die sich vertiefter in CBAM einarbeiten möchten, bietet die Europäische Kommission auch sehr ausführliche Guidance-Dokumente auf ihrer Website an. Hierbei gibt es eine Variante aus Sicht der einführenden Unternehmen (98 Seiten) und eine aus der Sicht der Drittlandsproduzenten (252 Seiten). Hervorzuheben ist außerdem die sogenannte CBAM Quaterly Report Structure-Datei. Hier sind die wesentlichen Informationen für die Erstellung des Berichts außerhalb des EU-Portals zusammengefasst. Schließlich wird auch ein Dokument mit den häufigsten Fragen und Antworten bereitgestellt. Alle diese Dokumente werden unregelmäßig aktualisiert und mit neueren Versionen versehen. Es lohnt sich also stets ein Besuch der Webiste der Europäischen Kommission, wenn die neue Berichtsperiode beginnt.

Excel-Tabelle zur Kommunikation mit den Drittlandsproduzenten

Zu erwähnen ist selbstverständlich auch das communication template, das die Europäische Kommission auf ihrer Website zum Download anbietet. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Excel-Datei, die, sofern sie denn richtig bedient wird, die Drittlandsproduzenten bei der Berechnung der Emissionen unterstützt. Die erforderlichen Formeln sind in der Datei hinterlegt. Die richtige Erhebung der Datenpunkte bleibt aber den Produzenten überlassen. Neuerdings hat die Kommission von dieser Datei auch bereits ausgefüllte Beispiele ergänzt. In diesen kann man sich exemplarisch einen Überblick über die Nutzung der Datei und zugleich über die Komplexität des Verfahrens machen. Auch diese Datei wird unregelmäßig aktualisiert.

Unterstützung durch Software

Wenn Sie nicht die Zeit oder Muße haben, sich vertieft mit den von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Materialien auseinanderzusetzen, unterstützen wir Sie gerne. Mit unserer Software machen wir nicht nur Ihr Leben mit CBAM einfacher, sondern auch das Ihres Produzenten im Drittland. Melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth).

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