Die Methodik der Emissionsüberwachung für CBAM

CBAM Weekly - Ausgabe 8 - 21. Juli 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die CBAM-Durchführungsverordnung erlaubt die unbegrenzte Nutzung der Standardwerte nur bis zum 31. Juli 2024. Damit geht die letzte Berichtsperiode zu Ende, in der die Emissionswerte der eingeführten Waren auf diese vereinfachte Art und Weise ermittelt werden können.

Geltungszeit

Wenn die Verordnung hier auf das Datum Ende Juli referiert, bezieht sie sich auf die CBAM-Berichte und nicht auf die eingeführten Waren. Das bedeutet, dass der CBAM-Bericht für das dritte Quartal 2024 mit den tatsächlichen Emissionswerten erstellt werden muss. Es ist damit nicht gemeint, dass erst für Importe ab dem 1. August 2024 die verschärften Regeln gelten und Importeure für Waren, die im Juli eingeführt wurden, noch die Standardwerte heranziehen dürfen. Für sämtliche Einfuhren im dritten Quartal müssen tatsächliche Emissionsdaten beschafft und berichtet werden.

CBAM-Berechnungsmethode

Die Berechnung der Emissionsdaten muss durch den Anlagenbetreiber im Drittland erfolgen. Er muss die Emissionen für jede Produktionsanlage überwachen. Die Durchführungsverordnung verfolgt hierbei den sog. „Top-Down"-Ansatz. Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber zunächst auf Anlagenebene die Emissionen ermitteln muss. Die Gesamtemissionen der Produktionsanlage werden anschließend erst auf die einzelnen Produktionsprozesse runtergebrochen. Dieser zunächst umständlich anmutende Ansatz liegt darin begründet, dass die Europäische Kommission wohl zurecht davon ausgeht, dass in den betroffenen Produktionsanlagen keine Messinstrumente an den einzelnen Produktionsprozessen vorhanden sind. Fehlen solche, ist der andere „Bottom-Up"-Ansatz aber kaum durchführbar. Denn dann können nicht die Emissionen der einzelnen relevanten Produktionsprozesse ermittelt werden, um sie den produzierten Waren schließlich zuzuordnen.

Hintergrund der Methodik

Die Europäische Union spiegelt die Emissionsüberwachungsregeln für das Europäische Emissionshandelssystem in das außereuropäische Drittland. Da das Emissionshandelssystem im Gegensatz zu CBAM anlagenbezogen und nicht produktbezogen ist, ist das so aber nicht ohne weiteres möglich. Vielmehr wurde die Emissionsüberwachungsmethodik entsprechend angepasst und auf Produkte übertragen. Das Ergebnis ist, dass die Emissionsüberwachungsregeln für den Carbon Border Adjustment Mechanism einem eigenen Ansatz folgen und auch einen eigenen Standard zur Emissionsüberwachung von Waren setzen.

Unterschied zu anderen Product Carbon Footprints

Es zeigen sich daher entsprechende Unterschiede in den sog. Systemgrenzen der Emissionsüberwachung für CBAM zu den etablierten Product Carbon Footprint-Standards. Die Systemgrenzen legen fest, welche Einsatzstoffe, Zwischenprodukte und entsprechende Emissionen überwacht werden müssen.

Im Allgemeinen müssen für CBAM die Produktion von Vorläuferprodukten und die Produktion der CBAM-relevanten Ware selbst überwacht werden. Ein vollständiger Product Carbon Footprint beinhaltet darüber hinaus dem vorgelagert noch die Rohmaterialgewinnung und dem nachgelagert die Nutzungsphase der Ware einschließlich des Vertriebs sowie das Ende der Nutzbarkeit der Ware und damit die Wiederverwendung, das Recyclen oder die Abfallbeseitigung.

Support

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Zulieferern und Herstellern die Methodik der Emissionsüberwachung zu erläutern oder die Emissionsdaten zu beschaffen, melden Sie sich direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir unterstützen Sie gern!

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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