Die tatsächlichen Emissionsdaten bleiben aus

CBAM Weekly - Ausgabe 10 - 8. Aug. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Für den im Oktober fälligen CBAM-Bericht sind erstmals tatsächliche Emissionsdaten erforderlich. Viele Unternehmen beschäftigen sich daher momentan intensiv damit, diese Daten von ihren Lieferanten und Herstellern zu bekommen. Was ist aber zu tun, wenn keine Emissionsdaten beschafft werden können oder dies nicht mehr rechtzeitig gelingt?

Die Berichtspflicht

Schon seit Beginn der Einführung von CBAM blicken die betroffenen Unternehmen mit Sorge auf den Bericht für das dritte Quartal 2024. In jeder Informationsveranstaltung zu dem Thema wurde die Frage gestellt, was passiert, wenn keine Emissionsdaten zu beschaffen sind oder wie damit umgegangen werden soll. Denn damals konnte man nur mutmaßen, wie bei der quartalsweisen Meldung vorzugehen ist.

Hier haben nun verschiedene nationale zuständige Behörden und auch die Europäische Kommission für Klarheit gesorgt. Es bleibt selbstverständlich dabei, dass über die anderen unter der CBAM-Verordnung erforderlichen Datenpunkte standardgemäß berichtet werden muss. Das Ausfüllen der Emissionswerte im Portal wird aber unterschiedlich gehandhabt. Hierbei ist noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Melden von anderen als tatsächlichen Werten grundsätzlich nicht (mehr) den Vorgaben der Verordnung entspricht. Anderes gilt nur für Daten, die durch andere nationale Emissionsüberwachungssysteme erhoben werden.

Die Meldung über das CBAM-Übergangsregister

Nationale Behörden haben unterschiedliche Verfahren angeordnet, wie die Meldung von Importen ohne vorhandene tatsächliche Emissionen erfolgen soll.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat in Ihrem Newsletter letzte Woche verlauten lassen, dass dann die Standardwerte weiterhin angegeben werden sollen. Gleichzeitig müssen aber weitere Anmerkungen dazu gemacht werden. Das Verfahren wird den betroffenen Unternehmen bekannt sein, die bisher im Portal auf eine Angabe des Herstellers der eingeführten Ware verzichtet haben. Die zusätzlichen Anmerkungen sollen eine Begründung für das Fehlen der Daten und darüber hinaus eine ausführliche Beschreibung der Bemühungen zur Beschaffung der selben beinhalten.

Die österreichischen Kollegen haben vermeldet, dass stattdessen ein Emissionswert von Null im Übergangsregister einzutragen ist. In beiden Ansätzen geht es darum, deutlich zu machen, dass nicht die eigentlich geforderten tatsächlichen Emissionswerte berichtet werden.

Die Europäische Kommission schließt sich dem an und verlangt ebenfalls Nachweise in Form von an dem CBAM-Bericht angehängten Dokumenten sowie einen ausführlichen Kommentar im EU-Portal selbst.

Drohende Sanktionen

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Melden von Standardwerten oder Nullwerten nicht der Verordnung entspricht und somit in dem Falle ein inkorrekter oder unvollständiger CBAM-Bericht erstellt und abgegeben wird. Es drohen somit Sanktionen in Höhe von 10€ bis 50€ pro nicht korrekt gemeldeter Tonne CO2-Emissionen.

Erforderliche Bemühungen

Bei der Entscheidung, ob die Verhängung von Sanktionen im Einzelfall angebracht ist, legen die Europäische Kommission wie auch die nationalen Behörden großen Wert darauf, dass Unternehmen wirklich alles (verhältnismäßig) in ihrer Macht stehende getan haben, um die Emissionswerte zu bekommen. Ein simples Nachfassen wird hier sicherlich nicht genügen. Dabei wird im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen, welcher betriebene Aufwand als ausreichend angesehen wird. Großen Unternehmen mit großen Importmengen und großen operativen Kapazitäten wird mehr abverlangt als kleinen Importeuren von nur ein bis zwei Warensendungen im Jahr. Sollten die Anstrengungen zur Beschaffung der Daten (teilweise) erfolglos geblieben sein, ist es entscheidend, die vorgenommenen Anstrengungen sorgfältig zu dokumentieren. Nur so kann der Nachweis geführt werden und die zuständige Behörde ggf. davon überzeugt werden, ausnahmsweise von den Sanktionen abzusehen.

Unterstützung & Nachweismanagement

Wir unterstützen Sie und Ihre Hersteller bei der Anfrage und der Erhebung der Emissionswerte. Außerdem sorgen wir auch für ein lückenloses Nachweismanagement der vorgenommenen Bemühungen und getätigten Anstrengungen Ihrerseits. Wenn Sie also immer noch keine tatsächlichen Emissionsdaten von Ihren Herstellern und Produzenten im Drittland erhalten haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth).

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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