Die Überprüfung der CBAM-Berichte ohne tatsächliche Emissionsdaten nach belgischem Maßstab

CBAM Weekly - Ausgabe 12 - 22. Aug. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Der Carbon Border Adjustment Mechanism verpflichtet Unternehmen, die tatsächlichen Emissionsdaten über die eingeführten Waren zu beschaffen und zu berichten. Aber wie reagieren die zuständigen Behörden in anderen Ländern, wenn Unternehmen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen? Die zuständige Behörde in Belgien hat hier genauere Informationen veröffentlicht, was sie erwartet und auch anhand welchen Maßstabs sie unter anderem in der Überprüfung der CBAM-Berichte vorgeht. Auch für betroffene Unternehmen in anderen Ländern kann dies ein guter Anhaltspunkt sein. Drohende Sanktionen Es ist darauf hinzuweisen, dass auch die belgische Behörde nicht jedem Wirtschaftsbeteiligten erlaubt, weiterhin unbegrenzt Standardwerte zu benutzen. Das weitere Berichten mit Standardwerten ist als enge Ausnahme von der Regel gedacht. Die Behörde wird daher nach eigenen Angaben Sanktionen verhängen, sollte sie die übermittelten Nachweise und Bemühungen für nicht ausreichend erachten. Die Verordnung sieht eine Sanktion von 10€ bis 50€ pro fehlender oder nicht korrekt berichteter Tonne CO2-Emissionen vor. Dies kann bei entsprechenden Importmengen schnell zu einer signifikanten Summe führen.

Vergleich mit anderen Wirtschaftsbeteiligten

Ein besonders interessanter Punkt ist, dass die belgische Behörde darauf hinweist, dass sie die Bemühungen und Informationen mit anderen Wirtschaftsbeteiligten vergleicht. Sollte es anderen gelungen sein, von den gleichen Herstellern im Drittland Emissionsdaten zu beschaffen, fällt dies bei einem Unternehmen entsprechend negativ ins Gewicht, das beteuert, es hätte es bei dem selben Hersteller vergeblich versucht.

Andere Möglichkeit der korrekten Berichterstattung

Auch überprüft sie, ob bei den betreffenden Drittländern ordnungsgemäße Überwachungs- und Messsysteme vorhanden sind. Dies ist ebenfalls ein erstaunlich konkreter Anhaltspunkt. Für Unternehmen hat das zur Folge, dass sie nicht nur angehalten sind ihre Hersteller zu kontaktieren. Sie sollten sich darüber hinaus auch informieren, ob in dem Land des Herstellers bereits ein System zur Emissionsüberwachung etabliert ist. Denn sollte das der Fall sein, dürfen und sollten Wirtschaftsbeteiligte auf die Emissionsdaten zurückgreifen, die unter diesem System erhoben wurden. Diese Daten dürfen noch bis zum 31.12.2024 benutzt werden.

Vorzunehmende Verbesserungen

Ein weiteres Kriterium für die belgische Behörde ist eine mögliche Verbesserung in den Prozessen der Unternehmen. Hier wird erwartet, dass die Unternehmen dort nachjustieren, wo in der Vergangenheit keine tatsächlichen Emissionsdaten zu beschaffen waren. Selbst wenn anfangs also ausnahmsweise eine weitere Verwendung der Standardwerte durch die Behörde gestattet wird, kann es bei einem späteren CBAM-Bericht zu Sanktionen kommen, sollten mittel- und langfristig keine Verbesserungen vorgenommen werden, um die fehlenden Emissionsdaten zu beschaffen.

Einheitlicher Maßstab

Für belgische Wirtschaftsbeteiligte ergeben sich vergleichsweise frühzeitig transparente Leitlinien, an denen Sie sich orientieren können. Es wäre wünschenswert, wenn die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedsstaaten ebenfalls ähnliche Maßstäbe kommunizieren würden. Denn nur so können Unternehmen ihre Prozesse planungssicher aufstellen. Bestenfalls würden die Behörden sich hier untereinander abstimmen. Der Europäische Binnenmarkt würde davon profitieren, wenn nicht nur gleiche Vorschriften, sondern darüber hinaus auch gleiche oder zumindest vergleichbare Maßstäbe und Kontrollen vorherrschen. Für Unternehmen anderer Länder kann dies ebenfalls eine Orientierung darstellen, auch wenn die jeweiligen zuständigen nationalen Behörden natürlich eigene Maßstäbe anlegen werden.

Support in der Compliance

Wir unterstützen Sie gerne in der Beschaffung der tatsächlichen Emissionsdaten, damit Sie sich mit den Maßstäben für Sanktionen überhaupt nicht beschäftigen müssen. Sollte es aber trotz größter Bemühungen nicht gelingen, diese zu bekommen, helfen wir Ihnen auch, den Anforderungen der Behören gerecht zu werden. Melden Sie sich gerne unter helge@kolum.earth direkt bei uns.

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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