Hintergründe zum Update des CBAM-Berichts

CBAM Weekly - Issue 15 - 13. Sept. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

In der Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanisms sind betroffene Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, quartalsweise einen CBAM-Bericht abzugeben. Der Bericht kann unmittelbar in dem CBAM-Übergangsregister der Europäischen Kommission angefertigt und abgegeben werden. Er kann aber auch außerhalb erstellt und anschließend dort hochgeladen werden. Die Europäische Kommission hat diese Woche ein Update zu der XML-Struktur herausgebracht.

Struktur des CBAM-Berichts

Der CBAM-Bericht gliedert sich in verschiedene Bereiche. Er beginnt mit dem sog. „Header“-Teil in dem vor allen Dingen allgemeine Informationen zum berichtspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten sowie administrative Informationen zu der Berichtsperiode und der zuständigen Behörde enthalten sind. Daran schließen sich (zollrechtliche) Angaben zu den eingeführten Waren, deren Herstellern und den in den Waren verkörperten Emissionen an.

Die Report-Structure-Datei

Die Report-Structure-Datei unterstützt Unternehmen, sollten Sie sich entscheiden, den Bericht außerhalb des CBAM-Übergangsregisters anzufertigen. Sie finden die Datei hier. Aus dieser ergibt sich auch, dass ein CBAM-Bericht in der XML-Struktur aus bis zu 272 unterschiedlichen Elementen bestehen kann. Bei mehreren Importen verschiedener Hersteller aus verschiedenen Ländern wächst die Anzahl der Datenfelder in der Datei entsprechend an.

Arbeiten mit der Datei

Aus der Report-Structure-Datei lässt sich auch erkennen, welche Datenfelder für die Erstellung eines Berichts optional und welche verpflichtend sind. Sie gibt sogar Auskunft über die vielfachen Regeln, die hierbei gelten. So kann es eben sein, dass ein Datenfeld verpflichtend wird, wenn Sie ein anderes weglassen oder umgekehrt ein Datenfeld zusätzlich notwendig ist, weil Sie ein anderes ausgewählt und befüllt haben.

Änderungen in der XML-Struktur

Eine Übersicht über die Änderungen der Kommission für die kommende Berichtsperiode finden Sie hier. Betroffen sind vor allen Dingen, die sog. Report-Structure-Datei und die beispielhaften XML-Dateien, die unterstützend zur Verfügung gestellt werden, aber entsprechend auch die Anleitung für die Bedienung des CBAM-Übergangsregisters. Es wurden administrative Datenfelder im „Header“-Bereich wie „Report issue date“, „Draft report ID“ und „Date of signature“ gestrichen. Aber auch die Felder „Total goods imported“ und „Total emissions“ müssen nicht mehr befüllt werden. Diese haben Daten aus den folgenden Angaben im Bericht aggregiert.

Weiterhin wird auch auf die Felder „Goods imported total emisions“ sowie „Installation emissions“ verzichtet. Dies umfasst bei diesen beiden auch die jeweils dazugehörigen Angaben.

Zudem gibt es noch Änderungen zu den wohl kaum genutzten Angaben über einen im Drittland angefallen CO2-Preis. Hier muss künftig nicht mehr die „Exchange Rate“ und die „Amount (EURO)“ angegeben werden.

Hintergrund der Änderungen

Die Europäische Kommission hat keine genauen Angaben zu den Beweggründen der Änderungen veröffentlicht. Letztlich dürfte es bei den Kürzungen der administrativen Angaben darum gehen, den Prozess zu vereinfachen. Diese Angaben kann das CBAM-Übergangsregister bspw. auch selbst generieren.

Rundungsfehler im Berechnungswerteraum

Bei den Angaben zu den Gesamtemissionen der eingeführten Ware und denjenigen der Produktionsstätte dürfte es ihr um die Korrektur eines Fehlers hinsichtlich der Meldung tatsächlicher Emissionswerte und dem Limit der zulässigen Nachkommastellen gegangen sein.

Denn die Genauigkeit der ermittelten Emissionswerte litt bisher an der Beschränkung der übertragbaren Werte in der vorgegebenen XML-Struktur.

So waren bspw. für ‘NetMass’ 6 Nachkommastellen zulässig, für ‘EmissionsPerUnit’ 7 Nachkommastellen und für ‘OverallEmissions’ ebenfalls 7 Nachkommastellen.

Die ‘OverallEmissions’ ergaben sich hierbei aus der Mulitplikation der ‘NetMass’ mit der ‘EmissionsPerUnit’. Dadurch entstand ein möglicher Berechnungswerteraum mit 13 Nachkommastellen für die ‘OverallEmissions’.

Wir haben festgestellt, dass unsere Kunden zwar sehr genaue Werte sowohl in ihrer ‘NetMass’ als auch in ihren ‘EmissionsPerUnit’ bereitstellen können, aber bisher aufgrund der Beschränkung nicht in der Lage waren, diese Genauigkeit per Bericht zu übermitteln.

Support in der Berichterstellung

Sollte Ihnen der Aufwand der manuellen Berichterstellung im Portal zu groß sein oder sie Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Datenpunkte auszumachen, melden Sie sich gerne bei uns (helge@kolum.earth). Wir begleiten Ihren Prozess von der Abfrage der ersten (Emissions)Daten bis zur automatisierten Abgabe im CBAM-Übergangsregister.

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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