Das Zusammenspiel der kostenlosen Zuteilung unter dem EU EHS mit CBAM

CBAM Weekly - Ausgabe 16 - 20. Sept. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Wie bereits in der Ausgabe vor zwei Wochen beschrieben, handelt es sich bei CBAM um einen Kostenfaktor für die Unternehmen. Dieses neue Emissionshandelssystem hängt an die CO2-Emissionen in der Lieferkette erstmals ein Preisschild. Der Preis ist dabei von mehreren Faktoren abhängig. Auf die Grundlagen bin ich dabei bereits in der vorherigen Ausgabe eingegangen. Des Weiteren wird die Kostenlast erheblich von der kostenlosen Zuteilung der Zertifikate unter dem Europäischen Emissionshandel bestimmt.

Die kostenlose Zuteilung der Zertifikate unter dem Europäischen Emissionshandelssystem

Unter dem Europäischen Emissionshandelssystem müssen betroffene Unternehmen für jede Tonne CO2, die sie freisetzen, ein EU EHS-Zertifikat abgeben. Damit Unternehmen, die besonders dem Druck des internationalen Wettbewerbs ausgesetzt sind, aufgrund des Kostendrucks nicht abwandern, bekommen diese ihre notwendigen EU EHS-Zertifikate teilweise kostenlos zugeteilt. Die EU hat damit auch bisher bereits ein Instrument im Einsatz, um die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland zu verhindern.

Verknüpfung mit CBAM

Die Europäische Kommission muss die Vergabe dieser kostenlosen Zertifikate auch im Rahmen von CBAM beachten. Sie fährt dazu die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten schrittweise herunter. Entsprechend führt sie auch die Verpflichtung von CBAM-Zertifikaten nur schrittweise ein. Zur Koordination zwischen diesen beiden Emissionshandelssystemen bemüht sich die Kommission dabei des sogenannten CBAM-Faktors.

Der CBAM-Faktor und die kostenlose Zuteilung

Die Kostenlast, der von CBAM betroffenen Unternehmen, lässt sich nach dem jüngsten Update des FAQs der Kommission (Frage Nr. 123) wie folgt berechnen: Sie ziehen die Emissionslast der von Ihnen eingeführten Ware heran. Davon dürfen Sie nun diejenigen Emissionen abziehen, die für diese Ware als CBAM-Benchmark festgelegt wurden. Das entspricht sozusagen der noch kostenlosen Zuteilung der EU EHS-Zertifikate. Diese Emissionen sollen daher auch für die Importeure kostenlos sein. Die CBAM-Benchmark wird nun aber noch, ehe Sie sie von der Emissionslast abziehen, mit dem CBAM-Faktor multipliziert. Da der CBAM-Faktor über die Jahre sinkt (bspw. im Jahr 2026: 0,975; in 2028: 0,90; in 2030: 0,515), schmilzt auf diese Weise auch die Anzahl der Emissionen, die Sie von der in den Importen verkörperten Emissionen abziehen dürfen, über die Jahre ab. Im Jahr 2034, wenn der CBAM-Faktor auf null gesunken ist, müssen Sie dann für die gesamte Emissionslast CBAM-Zertifikate kaufen und folglich in voller Höhe zahlen. Zu diesem Zeitpunkt wird es entsprechend auch keine Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten des EU EHS mehr geben.

Einzelheiten sind weiter ungeklärt

Die genauen Umstände wie nun die kostenlose Zuteilung der EU EHS-Zertifikate mit CBAM in Einklang gebracht werden soll, sind allerdings noch nicht näher definiert worden. Es bleibt eine weitere Durchführungsverordnung abzuwarten. Für Unternehmen ist das äußerst misslich, weil sich ohne diese keine verlässliche Aussage zur Kostenlast treffen lässt. Denn entscheidend dafür sind letztlich die noch nicht bekannten CBAM-Benchmarks.

Support in der Kostenanalyse

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Kostenanalyse für Ihr Unternehmen oder bei der Beschaffung von Emissionsdaten haben, können Sie sich gerne jederzeit direkt bei uns melden (helge@kolum.earth). Wir unterstützen Sie gern.

Viele Grüße

Helge Wieggrefe

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