Norwegen tritt dem EU CBAM bei
CBAM Weekly - Ausgabe 19 - 11. Okt. 2024
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Der Europäische Carbon Border Adjustment Mechanism gilt als europäische Rechtsverordnung initial in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz haben Ausnahmen für die Importe in die EU gewährt bekommen.
Die EFTA-Staaten
Die Europäische Freihandelsassoziation umfasst derzeit noch diese vier Staaten. Ursprünglich wurde sie 1960 gegründet. Sie soll das Wachstum und den Wohlstand ihrer Mitglieder fördern und sollte ein Gegengewicht zu der Europäischen Gemeinschaft bilden, dem Vorläufer der EU. Mittlerweile sind aber viele von den damaligen Gründungsmitgliedern, wie etwa Österreich oder Dänemark, der EU beigetreten. Die verbliebenen Mitglieder sind nur noch Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz.
Ausnahmen für die EFTA-Staaten
Für Waren, die aus den EFTA-Staaten in die Europäische Union importiert werden, greift eine Ausnahme von der CBAM-Verordnung – aber nur soweit der Ursprung der importierten Ware auch wirklich einer der EFTA-Staaten ist. Die Ausnahme greift also nicht, sollte die Ware über einen der EFTA-Staaten in die Europäische Union verbracht werden, handelspolitisch aber tatsächlich aus einem anderen Drittstaat stammen.
Hintergrund der Ausnahme
CBAM soll die importieren Waren ebenso besteuern, wie als wenn sie von vornherein in der europäischen Union produziert und damit dem hiesigen CO2-Preis unterlegen hätten. Hiermit sollen Wettbewerbsnachteile verringert und schließlich eine Abwanderung von Emissionen verhindert werden. Einer solchen Bepreisung bedarf es folglich nicht, wenn die Ware bei ihrer Produktion bereits einer gleichen Bepreisung unterlegen hat. Bei den Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island ist das der Fall, da dort auch unser Europäisches Emissionshandelssystem in Kraft ist. Für die Schweiz gilt das ebenfalls, da diese ihr eigenes Emissionshandelssystem vollständig mit dem unseren verknüpft hat.
Norwegen tritt CBAM bei
Als erster EFTA-Staat hat Norwegen nun angekündigt, dem europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism beizutreten. Das bedeutet, dass zukünftig auch norwegische Unternehmen, die aus Drittstaaten importieren, verpflichtet werden, über die mit den importierten Waren verbundenen Emissionen zu berichten und entsprechend CBAM-Zertifikate zu erwerben. Der Zeitpunkt steht noch aus und hängt unter anderem von Abstimmungen mit der EU ab. Ins Auge gefasst wird der 1.1.2026 und damit der Startpunkt der Regelphase. Ausblick Norwegen reagiert damit auf Druck aus der Wirtschaft und von Industrie- sowie Handelsverbänden. Diese befürchten, dass andernfalls Exporte in die EU künftig teurer werden und sich die wettbewerbspolitische Situation der Unternehmen damit verschlechtert. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass auch die anderen EFTA-Staaten diesem Schritt folgen werden. Auch für sie hat der europäische Markt eine entsprechende Bedeutung. Zudem gilt es zu bedenken, dass der UK-CBAM für 2027 angekündigt ist. Hier könnten Ihnen sonst ebenfalls Nachteile drohen.
Support
Wenn Sie Unterstützung in der Navigation der sich verändern regulatorischen Vorgaben oder der Einhaltung der CBAM-Berichtspflicht mit tatsächlichen Emissionsdaten benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns (helge@kolum.earth). Wir sind gerne für Sie da! Viele Grüße Helge Wieggrefe