CBAM und die Idee des Klimaclubs
CBAM Weekly - Ausgabe 20 - 18. Okt. 2024
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Letzte Woche hat Norwegen bekanntgegeben, dass es in der Planung ist, dem europäischen CBAM beizutreten. Es erhofft sich dadurch, künftige Nachteile bei Geschäften mit dem Europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. Das zeigt, dass CBAM ein echter Meilenstein in der globalen Klimaschutzpolitik ist.
Wirkung von CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism hat sich zum Ziel gesetzt, in die EU importierte Waren hinsichtlich der CO2-Bepreisung ebenso so belasten, wie als wenn sie von vornherein in der EU produziert worden wären. Es soll also eine Gleichstellung der CO2-Bepreisung erreicht werden.
Beispiel für andere Staaten
Aus dem Gedanken folgt, dass ein bereits im Drittland gezahlter CO2-Preis berücksichtigt werden muss. Denn eine Bepreisung des Imports soll nur in der Höhe der Differenz zum europäischen CO2-Preis vorgenommen werden. Für Drittländer erwächst hieraus ein Anreiz, eine eigene CO2-Bepreisung einzuführen. Sie können in dem Fall nämlich ihr Abgabenaufkommen behalten. Nur die restliche Differenz fließt dann an die EU bzw. die Mitgliedsstaaten.
Der Klimaclub
Führen immer mehr Staaten eigene CO2-Bepreisungen ein, entsteht zwischen ihnen wieder ein „level playing field“: Die Waren unterliegen einem ähnlichen oder sogar gleichen CO2-Preis. Da sich der Wettbewerbsnachteil verringert, bedarf es unter diesen Staaten nach und nach keinem Grenzausgleich mehr. Spätestens ist dann der Fall, wenn die Staaten ihre Kimaschutzpolitik bzw. ihre CO2-Bepreisung vollständig harmonisiert haben. Diese Staaten können dann untereinander wieder uneingeschränkt Handel betreiben, ohne dass es einer gesonderten Abgabe bedarf. Staaten wiederum, die keine solche Abgabe erheben und daher nicht Teil dieses Klimaclubs sind, unterfallen weiterhin dem Grenzausgleichsmechanismus. Deren Importe werden bei Einfuhr in den Klimaclub also weiterhin einer CO2-Bepreisung unterworfen.
Was hat CBAM damit zu tun?
Ein solcher Klimaclub, der dessen Mitgliedern den Vorteil des freien Handels gewährt und der Ausstehende mit einem CO2-Preis belastet, wird bspw. von Kanzler Olaf Scholz präferiert. Staaten, die beim Klimaschutz vorangehen möchten, könnten sich auf diese Weise zusammentun und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile verringern. Mit der Einführung von CBAM könnte man die Europäische Union als ersten solchen Klimaclub beschreiben.
Wie sind die aktuellen Entwicklungen?
Deutlich wird das auch durch den jüngst angekündigten Beitritt Norwegens. Aber auch neben Norwegen haben bereits andere Staaten angekündigt, ihre Maßnahmen zum Schutz des Klimas entsprechend zu verstärken. Eine Ausweitung dieses Europäischen Klimaclubs ist also denkbar und sogar mittelfristig recht wahrscheinlich. Zu nennen sind hier vor allem Großbritannien, Australien und Kanada.
Auch Taiwan prüft den Beitritt zum Klimaclub
Das neuste Beispiel in dieser Reihe ist Taiwan. Auch wird von der Industrie gefordert und von der Regierung diskutiert, einen eigenen CBAM einzuführen. Der dortige Umweltminister hat angekündigt, Einzelheiten frühestens in der Mitte des kommenden Jahres verkünden zu wollen. Gleichzeitig hat sich die Regierung in Taiwan an die Europäische Kommission gewandt, um zu prüfen, ob die dortige CO2-Abgabe den Anforderungen von CBAM entspricht. Dies ist notwendig, damit sie wirklich abzugsfähig ist und die Kostenlast europäischer, importierender Unternehmen verringern kann. Es ist also entscheidend dafür, ob Taiwan dem Europäischen Klimaclub beitreten darf.
Support in der Verwaltung von CO2-Bepreisung im internationalen Handel
Sollten Sie Unterstützung dabei benötigen, sich in dieser komplexen Landschaft der CO2-Bepreisung im internationalen Handel zurecht zu finden, können Sie sich gerne jederzeit direkt bei uns melden (helge@kolum.earth). Wir freuen uns, mit Ihnen zusammenzuarbeiten! Viele Grüße Helge Wieggrefe