Ein Jahr Carbon Border Adjustment Mechanism

CBAM Weekly - Ausgabe 21 - 25. Okt. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism ist seit Oktober 2023 in Kraft. Damit jährt sich die Verordnung zur aktuellen Berichtsperiode. Das soll Anlass sein, einmal Bilanz zu ziehen und einen Ausblick für das neue CBAM-Jahr zu geben.

Betroffene Unternehmen

Die Verordnung hat mit einem Anwendungsbereich gestartet, der sich auf die bekannten Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Strom und Wasserstoff beschränkt. Es hat sich gezeigt, dass gerade in den Sektoren Eisen und Stahl die Betroffenheit bereits recht hoch ist. Dadurch, dass hier bereits viele Zwischen- und Enderzeugnisse enthalten sind, sind darunter aber viele Unternehmen, die nur mit einigen wenigen Warensendungen betroffen sind. Dennoch mussten und müssen Sie sich aufgrund der fehlenden unternehmensbezogenen Ausnahmen mit den anspruchsvollen Berichtspflichten in der Übergangsphase auseinander.

Hoheitliche Einführung

Die Einführung der Verordnung verlief von Seiten der Europäischen Kommission leider recht unglücklich. Man erinnert sich noch gut daran, dass das CBAM-Übergangsregister erst sehr verspätet zum Ende der ersten Berichtsperiode bereitgestellt wurde. Es hat dann unter großen Fehlern und Überlastungen gelitten, sodass letztlich eine Verlängerung der Berichtsperiode notwendig wurde. Ähnliches lässt sich von anderen wichtigen Angaben wie etwa der Bekanntgabe der zuständigen Behörden oder etwa den anfangs benutzbaren Standardwerten sagen. Anschließend wurden fortlaufend unterschiedliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Neben den grundsätzlichen Leitfäden für Europäische Unternehmen wie auch Produzenten im Drittland ist hier vor allen Dingen das Communication Template der Europäischen Kommission zu nennen. Erst kürzlich wurde zudem das sog. Self-Assessment-Tool veröffentlicht. Die nationalen Behörden tun sich in der Handhabung der Verordnung und der gebotenen Unterstützung ungleich hervor. Während in manchen Ländern zügig eine Telefonhotline oder zumindest eine E-Mail-Adresse bestand, an die man sich für Hilfe und Fragen wenden konnte, wartet man gerade in Deutschland hierauf nach wie vor vergeblich.

Die ersten Berichtsperioden

Nach großen, auch durch das CBAM-Übergangsregister, bedingten Schwierigkeiten in der Berichterstattung, haben sich viele Unternehmen mittlerweile an den quartalsweisen Turnus gewöhnt. In den vergangenen Perioden konnten vollumfänglich die Standardwerte genutzt werden. Das Berichten über die Emissionen bereitete daher weniger Schwierigkeiten. Die größte Verschärfung in der Übergangsphase ist nun mit der Verpflichtung für tatsächliche Emissionsdaten in Kraft getreten. Die meisten Unternehmen haben daher jetzt (wieder) Probleme in der Berichterstellung für das dritte Quartal 2024. Die Statistiken zeigen entsprechend der bereits angesprochenen Betroffenheit der Unternehmen, dass sich der größte Anteil am Importvolumen auf einen geringen Anteil der CBAM-pflichtigen Unternehmen beschränkt. Aber sie zeigen auch, dass viele Unternehmen, die von der Verordnung betroffen sind, noch gar keine Berichte abgeben und sich noch nicht mit den Verpflichtungen auseinandergesetzt haben.

Ausblick für das nächste CBAM-Jahr

Im kommenden CBAM-Jahr erwartet uns vor allen Dingen das Antragsverfahren für den Status des zugelassenen Anmelders. Dieser Status wird in der Regelphase ab dem 1. Januar 2026 notwendig sein, um weiterhin von CBAM betroffene Waren einführen zu dürfen. Daneben hält die Verordnung aber noch etliche andere Durchführungsrechtsakte bereit, die bei vielen Aspekten des Mechanismus weitere Einzelheiten näher bestimmen. Besonders im Fokus dürften hier die Details zum Zertifikatskauf und den zu erwartenden CO2-Kosten stehen. Außerdem ist mit der Entscheidung zur Ausweitung des Anwendungsbereichs zu rechnen, die sich zunächst auf weitere Zwischen- und Enderzeugnisse in den betroffenen Sektoren erstrecken und sodann auch weitere Sektoren in den Blick nehmen wird. Es war damit ein holpriger Start in eine neue Zeit der Klimaschutzpolitik in der CO2-Emissionen in der Lieferkette Geld kosten werden. Durch die Ausweitung des Mechanismus werden sich immer mehr Unternehmen mit dieser neuen Maßnahme beschäftigen müssen. Aber die Ausweitung in den Sektoren wird auch die Betroffenheit der bereits jetzt unter CBAM fallenden Unternehmen verstärken. Unternehmen sollten sich daher die Zeit nutzen, sich mit der steigenden Bedeutung von CO2-Emissionen in der Lieferkette und deren Auswirkungen auseinanderzusetzen.

Vorausschauender Support

Beim Carbon Border Adjustment Mechanism handelt es sich um eine neue Maßnahme, die weiter im Wandel ist. Für Unternehmen ist das mit Rechts- und Planungsunsicherheiten verbunden. Melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth), wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, Ihr Unternehmen auf die Verordnung und die damit einhergehenden Herausforderungen einzustellen. Wir machen Sie CBAM-ready! Viele Grüße Helge Wieggrefe

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