UK CBAM wurde bestätigt
CBAM Weekly - Ausgabe 22 - 1. Nov. 2024
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Diese Woche hat sich viel rund um das Thema CO2-Bepreisung im internationalen Handel getan. Zum einen hat die Europäische Kommission die ersten Entwürfe für zwei wichtige Durchführungsrechtsakte des EU CBAM veröffentlicht. Zum anderen hat das Vereinigte Königreich aber auch seinen eigenen sogenannten UK CBAM bestätigt. Letzterer soll daher einmal kurz vorgestellt werden.
UK CBAM tritt 2027 in Kraft
Aus den Budgetplänen des Vereinigten Königreichs hat sich schon ergeben, dass künftig im Haushalt mit den Einnahmen aus dem UK CBAM gerechnet wird. Damit war die Katze bereits aus dem Sack. Kurz darauf folgte auch eine umfangreiche Veröffentlichung der Antworten der Regierung auf das Konsultationsverfahren.
Ziele des UK CBAM
Das Ziel des UK CBAM ist ähnlich zu dem des EU CBAM. Auch dieser möchte zuerst die Verlagerung von Treibhausgasemissionen, das sog. Carbon Leakage, verhindern. Die Einführung des Mechanismus soll dabei von diplomatischen Bemühungen auf internationaler Ebene begleitet werden, um ein möglichst globales Vorgehen zu erreichen.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich startet initial mit den besonders energieintensiven und dem internationalen Handel ausgesetzten Sektoren. Diese sind Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff. Es ist daher kein Zufall, dass sich diese stark mit dem Anwendungsbereich des EU CBAM decken. Im Gegensatz dazu verzichtet der UK CBAM allerdings auf eine Berücksichtigung des eingeführten Stroms. Als erste mögliche Erweiterungen des Anwendungsbereichs werden der Glas- und der Keramiksektor genannt.
Ausnahme vom Anwendungsbereich
Anders als der Europäische CBAM soll der UK CBAM nicht für alle Unternehmen gelten, die betroffene Waren einführen. Vielmehr enthält er eine unternehmensbezogene Ausnahme. Davon profitieren beim UK CBAM diejenigen Unternehmen, die in einem Zeitraum von 12 Monaten UK CBAM-Waren im Wert von unter 50.000 Pfund importieren. Beim EU CBAM wird dagegen eine warenbezogene Ausnahme bemüht, die Warensendungen von geringem Wert, also unter 150€ ausnimmt.
Einordnung und Ausblick
Es liegen nun erstmals belastbare Informationen über den UK CBAM vor. Hier gilt es noch an vielen Stellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem UK- und dem EU-Mechanismus herauszuarbeiten. Die Ausnahme des Anwendungsbereichs von 50.000 Pfund klingt auf den ersten Blick vielversprechend. Da der Anwendungsbereich der Verordnungen aber stetig wachsen wird, bleibt es abzuwarten, ob es sich hierbei um eine dynamische Ausnahme handeln wird. Andernfalls werden immer mehr Unternehmen diesen Schwellenwert überschreiten. Das politische Signal ist mit der Veröffentlichung der Konsultationsergebnisse aber deutlich: Der Europäische Mechanismus hat die Klimapolitik maßgeblich geändert. Diese wird nach und nach von immer mehr Staaten übernommen. Für Unternehmen bedeutet das entsprechend, dass sie für CO2-Emissionen zahlen werden müssen – und zwar nicht nur auf dem Europäischen Markt.
Support in der Kostenanalyse
Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, die Auswirkungen von CO2-Kosten auf Ihre Einkaufsentscheidungen aber auch auf Ihre strategische Unternehmensausrichtung zu analysieren, können Sie sich selbstverständlich jederzeit direkt bei uns melden (helge@kolum.earth). Wir gehen das Projekt gerne gemeinsam mit Ihnen an. Viele Grüße Helge Wieggrefe