Ausnahme von CBAM für Stromimporte aus Montenegro?

CBAM Weekly - Ausgabe 27 - 15. Dez. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Der Energieminister von Montenegro versucht eine Ausnahme für sein Land unter CBAM zu erreichen. Er hat verlautbart, dass sein Land kurzfristig anstrebt, das Stromnetz mit dem der Europäischen Union zu verknüpfen.

Länderbezogene Ausnahmen unter der CBAM-Verordnung

Die CBAM-Verordnung sieht Ausnahmen für solche Waren vor, die in einem Land ihren Ursprung haben, in dem die europäische CO2-Bepreisung vollumfänglich zur Anwendung kommt. Hiervon profitieren die Länder Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz (EFTA-Staaten). Neben dieser Ausnahme sieht die Verordnung auch eine gesonderte Befreiung für Stromeinfuhren vor.

Ausnahmen für die Stromeinfuhr

Dafür muss zunächst das Stromnetz des Exportstaates durch Marktkopplung in den Strommarkt der Europäischen Union integriert sein. Zudem darf es technisch nicht möglich sein, CBAM anzuwenden und der Exportstaat muss weitere Kriterien erfüllen.

Kriterien für den Gestattung einer Ausnahme

Die Kriterien, die an die exportierenden Länder gestellt werden, sind hoch und müssen alle gemeinsam erfüllt werden. Sie beinhalten:

  1. Ein Abkommen, in dem sich der Staat verpflichtet, Unionsrecht im Elektrizitätsbereich und damit zusammenhängenden Gebieten anzuwenden.
  2. Die Rechtsvorschriften des Staats müssen die wesentlichen Vorgaben des Unionsrechts für den Strommarkt umsetzen.
  3. Der Staat muss sich ebenfalls der Klimaneutralität im Jahr 2050 verpflichten und dies auch im eigenen Recht verankern.
  4. Er muss außerdem bis zum Jahr 2030 ein Emissionsüberwachungssystem einführen, dessen CO2-Preis dem europäischen Preis entspricht.
  5. Über diese Punkte muss das Land außerdem einen detaillierten Fahrplan erstellen, der Europäischen Kommission übermitteln und dessen Fristen auch einhalten.
  6. Schließlich muss der Staat dafür Sorge tragen, dass es zu keinen indirekten Stromeinfuhren in das europäische Netz kommt, die aus Ländern stammen, die diese Kriterien gerade nicht erfüllen.

Stand bei Montenegro

Montenegro möchte nun eine Ausnahme für dessen Stromexporte, bis die Verknüpfung mit dem Europäischen Markt steht und die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Strom aus Montenegro wird zu großen Teilen von Italien exportiert. Deren Bedeutung für Italien hat mit den steigenden Gaspreisen in Folge des Ukrainekriegs noch weiter zugenommen. Aber auch für die Balkanstaaten ist die wirtschaftliche Bedeutung groß, da sie auf dem heimischen Energiemarkt nur deutlich geringere Preise erzielen können. Da der Strommix aber zu großen Teilen aus Kohle generiert wird, ist die Preiserhöhung durch CBAM aber auch entsprechend groß.

Ausblick auf die weitere Entwicklung

Wenn sie den Preisaufschlag Ihrer Exporte durch CBAM nicht hinnehmen wollen, könnten Montenegro und die anderen Balkanstaaten nun entweder den Weg der EFTA-Staaten wählen und sich dem Europäischen Emissionshandelssystem anschließen. Sie könnten aber auch eine gleichwertige CO2-Bepreisung schaffen und dann von der Anrechnungsmöglichkeit unter CBAM profitieren. Schließlich könnten sie aber auch den Weg für die Ausnahme von Stromeinfuhren in die EU nehmen und die aufgezeigten erforderlichen Schritte unternehmen.

Support in der Handhabung von CBAM

Wenn Sie Unterstützung in der Beurteilung des Einflusses von CBAM auf Ihr Unternehmen, Ihre Handelsströme oder Ihren Einkauf benötigen, können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden (helge@kolum.earth). Wir stehen Ihnen gerne dabei zur Seite, sich auf diese neuen Entwicklungen einzustellen. Viele Grüße Helge Wieggrefe

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