Die Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten

CBAM Weekly - Ausgabe 28 - 20. Dez. 2024

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Das CO2-Grenzausgleichssystem möchte zwischen dem in der europäischen Union anfallenden CO2-Preis und demjenigen CO2-Preis, der ggf. bei der Produktion im Ausland anfällt, ein sog. Level Playing-Field herstellen. Hierzu führt es ein Emissionshandelssystem ein und verpflichtet Importeure, CBAM-Zertifikate zu kaufen. Diese Verpflichtung beginnt mit dem Start der Regelphase des Mechanismus am 01.01.2026. Ein Jahr davor sind wesentliche Aspekte nach wie vor unklar. Die Europäische Kommission hat nun in dem neusten FAQ einige Aspekte klargestellt.

Erwerb der Zertifikate

Grundsätzlich muss jede Tonne CO2-Emissionen, die in der eingeführten Ware verkörpert ist, ein CBAM-Zertifikat gekauft werden. Nur Importeure, die den Status als zugelassene CBAM-Anmelder innehaben, dürfen die CBAM-Zertifikate kaufen. Der Kauf erfolgt beim Mitgliedsstaat, in dem sie niedergelassen sind. Der Kaufprozess wird aber über eine europaweit einheitliche Plattform abgewickelt. Die genauen Details werden noch einmal in einem weiteren Durchführungsrechtsakt ausdifferenziert. Er soll im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht werden.

Quartalsweise Mindestmenge

Zwar dürfen CBAM-Zertifikate zu jeder Zeit gekauft werden. Die betroffenen Unternehmen müssen aber sicherstellen, dass sie am Ende des Quartales jeweils 80% ihrer bis dahin jeweils insgesamt mit den eingeführten Waren verkörperten Emissionen mit Zertifikaten abdecken können. Diese Untergrenze wird dabei anhand der dann geltenden Standardwerte berechnet.

Die Abgabe der Zertifikate

Die Abgabe der Zertifikate erfolgt dann im CBAM-Register. Zuerst sollen die Unternehmen ihre CBAM-Erklärung abgeben. Darin müssen sie angeben, wie viele CBAM-Zertifikate ihrer Meinung nach fällig sind. Anschließend soll dann die dieser Summe entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgegeben werden. Hierzu können die betroffenen Unternehmen die einzelnen Zertifikate aus ihrem Konto auswählen und somit entscheiden, welche Zertifikate abgegeben werden.

Reduktion durch einen im Ausland gezahlten CO2-Preis

Außerdem steht betroffenen Unternehmen die Möglichkeit offen, einen im Ausland gezahlten CO2-Preis zum Abzug zu bringen. Hier ist es entscheidend, dass dieser auch wirklich effektiv angefallen ist. Dies ist notwendig, um die Angleichung der CO2-Bepreisung nur bis zum level playing-field zu erreichen und Importe nicht darüber hinaus zu belasten. Die genauen Details dazu werden in einer weiteren Durchführungsverordnung veröffentlicht. Sie soll im vierten Quartal des nächsten Jahres erlassen werden.

Harmonisierung mit der kostenlosen Vergabe der Zertifikate unter dem EU EHS

Schließlich muss die Anzahl der notwendigen CBAM-Zertifikate auch noch mit der Vergabe der kostenlosen Zertifikate unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) in Einklang gebracht werden. Hierzu werden sogenannte Benchmarks genutzt, die auch unter dem EU EHS Anwendung finden. Diese sind aber nicht bezogen auf die Kombinierte Nomenklatur. Daher bedarf es hier noch einer Anpassung bzw. Kombination seitens der Europäischen Kommission. Auch hierzu wird eine weitere Durchführungsverordnung im vierten Quartal 2025 erwartet.

Support beim Zertifikatsmanagement

Melden Sie sich gerne, wenn Sie Unterstützung in der Optimierung Ihres Zertifikatsmanagements benötigen (helge@kolum.earth). Wir helfen Ihnen gerne dabei, Zeit und Kosten zu sparen. Viele Grüße Helge Wieggrefe

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