Das Omnibus-Paket und CBAM
CBAM Weekly - Ausgabe 29 - 3. Jan. 2025
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Die neue Europäische Kommission ist angetreten, um die Europäische Union wieder zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu führen. Gerade aus deutscher Sicht mehren sich aber derzeit schlechte Nachrichten von großen Unternehmen, die Stellen abbauen. Daher meldet sich auch die deutsche Regierung in der Debatte zu Wort.
Entbürokratisierung des Green Deal
Die Rufe nach einer Entbürokratisierung werden daher lauter. Insbesondere die Maßnahmen des Green Deals stehen hier auf europäischer Ebene im Mittelpunkt. Die Europäische Kommission reagiert hierauf mit einer Vereinfachung der Berichtspflicht im Rahmen ihrer sogenannten Omnibus-Initiative.
Das Omnibus-Paket
Das Omnibus-Paket soll die Berichtspflichten der CSRD, der CSDDD und der EU Taxonomie in einem einzigen Gesetz bündeln, ohne inhaltlich die Anforderungen aufzuweichen. Durch diesen effizienteren Rahmen sollen insbesondere sich doppelnde Vorschriften abgebaut werden.
Veröffentlichungen der deutschen Bundesregierung
Die deutsche Regierung hat hier ebenfalls seinen Standpunkt zu kundgetan. Im konkreten gab es zwei Schreiben, die publik wurden. Zum einen gab es eine Stellungnahme von drei Bundesministern, zum anderen ist ein Schreiben des Bundeskanzlers im Rahmen des Neujahrsgratulation veröffentlicht worden.
Standpunkt der deutschen Bundesregierung
Letzterer nimmt vor allem die Berichtspflichten unter CSRD, CSDDD und der EU Taxonomie in den Blick und fordert erhebliche Erleichterungen. Denn seines Erachtens stünden die Ziele dieser Gesetze nicht im Verhältnis zu dem gerade für kleinere Unternehmen einhergehendem massiven bürokratischen Aufwand. Aber auch für CBAM fordert er neben bürokratischen Erleichterungen auch insbesondere eine Exportbefreiung für Waren, die auf Zielmärkte verbracht werden, auf denen kein CO2-Preis erhoben wird.
Auswirkung auf CBAM
Erleichterungen bzw. Ausnahmen für kleinste Unternehmen werden schon seit Einführung des CBAMs gefordert. In Deutschland setzten sich hierfür insbesondere die Industrie- und Handelskammern ein. Ob oder inwieweit CBAM auch Teil des Omnibus-Pakets sein wird, ist derzeit noch unklar. Dennoch dürften sich gerade nur äußerst am Rande betroffene Unternehmen Hoffnung auf Erleichterungen machen.
Die Exportbefreiung
Die Exportbefreiung gehört zu einem normalen Grenzsteuerausgleich ebenso dazu wie die Importbelastung. Bei CBAM ist sie derzeit aber dennoch noch nicht vorgesehen. Die Evaluation, ob eine solche erforderlich ist, soll bereits dieses Jahr starten. In der Verordnung selbst war ursprünglich ein späterer Zeitpunkt vorgesehen. Für Unternehmen bedeutet das zum einen ein weiterer CBAM-bezogener Prozess, der verwaltet und gesteuert werden muss. Zum anderen erhöht es natürlich aber auch die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Absatzmarkt.
Support in den Prozessen
Wenn Sie Unterstützung in der Vereinfachung Ihrer Prozesse benötigen, gehen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen an. Melden Sie sich einfach direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir können Ihnen sicherlich 90% Ihrer Zeit einsparen. Viele Grüße Helge Wieggrefe