CBAM im Jahr 2025 – ein Ausblick
CBAM Weekly - Ausgabe 30 - 17. Jan. 2025
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Die neue Berichtsperiode für das 4. Quartal 2024 ist derzeit in vollem Gange. Gleichzeitig ist die Europäische Kommission mit Hochdruck daran, weitere Rechtsakte auf den Weg zu bringen, die den Mechanismus weiter ausgestalten. Im Jahr 2025 wird CBAM noch einmal entscheidend ausdifferenziert.
Der zugelassene Anmelder
Die wohl wichtigste Durchführungsverordnung ist diejenige zur Beantragung des Status als zugelassener Anmelder. Sie befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und verzögert sich auf europäischer Ebene. Es wird noch mit einer Veröffentlichung im Januar gerechnet. Von entscheidender Bedeutung ist sie deshalb, weil vorher die nationalen Behörden die Antragsstellung nicht ermöglichen können und betroffene Unternehmen aber schon ab dem 1. Januar 2026 darauf angewiesen sein werden, diesen Status zu haben.
Der Kauf und Verkauf von CBAM-Zertifikaten
Wohl nicht weniger bedeutsam für betroffene Unternehmen ist wohl der Zertifikatshandel. Hier plant die europäische Kommission derzeit, die administrativen Einzelheiten zum Verfahren im 2. Quartal 2025 zu veröffentlichen. Bekannt ist momentan, dass die Zertifikate von den Mitgliedsstaaten über eine europaweit einheitliche Plattform erworben werden können. Außerdem wurden Grenzen gezogen, zu welchen Zeitpunkten wie viele Zertifikate mindestens gehalten werden müssen und wie viele überflüssige Zertifikate wieder abgegeben werden können.
Verifizierte Emissionsdaten ab 2026
Ab 2026 müssen die tatsächlichen Emissionsdaten, um die sich die Unternehmen derzeit so stark bemühen, von einem akkreditierten Prüfer verifiziert sein. Hier schafft die Europäische Kommission im dritten Quartal 2025 mehr Klarheit. Dabei werden nicht nur die Anforderungen und Möglichkeiten für Prüfer, sich akkreditieren zu lassen, näher beschrieben. Es wird auch um den anschließenden Prozess der Verifizierung der Emissionsüberwachung und der erhobenen Emissionsdaten selbst gehen. Auch dies ist ein wichtiger Punkt für Unternehmen, um ab 2026 die entstehenden CO2-Kosten zu senken.
CBAM-Erklärung und Emissionsüberwachung
Ab 2026 wird der CBAM-Bericht durch die CBAM-Erklärung ersetzt. Für das dritte Quartal 2025 werden die näheren Anforderungen erwartet, die an diese CBAM-Erklärung gestellt werden. Hierbei wird es sich vermutlich um ähnliche Datenpunkte handeln, wie sie derzeit im CBAM-Bericht zu finden sind. Spannend wird es sein, welche Daten wirklich verpflichtend und welche optional sind. Auch werden die grundlegenden Regeln der Emissionsüberwachung noch einmal auf den Prüfstand gestellt und in dem Zuge angepasst. Die Vorgaben, nach denen Drittlandshersteller derzeit ihre Mühen haben, die Emissionen zu überwachen, werden daher nicht genau denjenigen entsprechen, die ab 2026 gelten. Es kann auch sein, dass die Systemgrenzen noch einmal angepasst werden.
Bereits gezahlter CO2-Preis und CBAM-Zertifikatspreis
Ebenfalls spannend wird es sein, welche bereits im Ausland angefallen CO2-Preise bei der Kalkulation der CBAM-Kosten Berücksichtigung finden können. Die Europäische Kommission möchte im vierten Quartal 2025 ihre Auffassungen dazu veröffentlichen. Nach dem Klimagipfel in Baku wird es hier vor allen Dingen interessant, ob auch freiwillige CO2-Bepreisungsmechanismen akzeptiert werden. Auch zu den Preisen einzelner CBAM-Zertifikate sollen in dem Zuge weitere Details veröffentlicht werden. Hier ist bereits bekannt, dass diese an den Preis der Zertifikate des Europäischen Emissionshandels geknüpft sein werden.
Zusammenspiel mit den kostenlosen Zertifikaten unter dem Europäischen Emissionshandel
Schließlich wird im vierten Quartal dieses Jahres auch die Verknüpfung mit der kostenlosen Vergabe der Zertifikate unter dem Europäischen Emissionshandel geklärt. Hierfür kommt es vor allen Dingen auf die sogenannten CBAM-Benchmarks an, die für die Kostenkalkulation ganz entscheidend sind. Sie werden im Hinblick auf die Benchmarks unter dem Europäischen Emissionshandel gebildet. Letztere sind aber, anders als die CBAM-Benchmarks, anlagenbezogen.
Support bei der strategischen Ausrichtung
Wenn Sie Unterstützung bei der Implementierung der regulatorischen Vorgaben für Ihr Unternehmen benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir helfen Ihnen gerne dabei, jetzt schon die richtigen Weichen zu stellen.
Viele Grüße Helge Wieggrefe