CBAM – ein Opfer der Omnibus-Initiative?
CBAM Weekly - Ausgabe 33 - 7. Feb. 2025
CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Die Omnibus-Initiative ist derzeit in aller Munde und bewegt gerade im Nachhaltigkeitsbereich gerade viele Unternehmen. Mit einem Entwurf der Verordnung wird für Ende Februar gerechnet. Dennoch werden mehr und mehr Informationen öffentlich, die zumindest erahnen lassen, was dies für Unternehmen bedeutet.
Die Omnibus-Initiative
Das Gesetzesvorhaben sieht erhebliche Erleichterungen für Unternehmen vor, die von Nachhaltigkeitsregularien betroffen sind. Insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die EU-Lieferkettenrichtlinie sowie die EU-Taxonomie stehen hier im Fokus. Allerdings soll auch eine Anpassung von CBAM ein Teil des Gesetzesvorhabens sein.
Zwei Verordnungen mit unterschiedlicher Wirkung
Die Europäische Kommission plant die Gesetzesentwürfe am 26. Februar gemeinsam mit dem Clean Industrial Deal vorzulegen. Es sollen zwei parallele Entwürfe präsentiert werden. Der erste wird sich mit der Verschiebung von Gesetzen befassen. Der Anwendungszeitpunkt der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Lieferkettenrichtlinie und der Taxonomie-Verordnung soll sich jeweils um zwei Jahre verschieben. Wie bereits in der Ausgabe vor zwei Wochen behandelt, ist es hier äußerst fraglich, ob CBAM auch ein Teil dieser Verordnung sein würde. Denn die Verordnung ist bereits seit 15 Monaten in Kraft. Der zweite Entwurf befasst sich dagegen mit erheblichen Erleichterungen für von Nachhaltigkeitsgesetzen betroffene Unternehmen. Hierbei sollen vor allen Dingen die doppelten und sich überschneidenden Berichtspflichten aus den genannten Rechtsakten abgeschafft bzw. vereinfacht werden. Diese materielle Entschärfung der Gesetze soll hingegen auch CBAM betreffen.
Der aktuelle Stand zu CBAM
Bei einer Anhörung des Unterausschusses zu Steuersachen im Europäischen Parlament am 06. Februar war auch der EU-Kommissar Wopke Hoekstra anwesend. Er ist für das Klima, die Klimaneutralität und das nachhaltige Wachstum zuständig. Auf die Frage einer dänischen Abgeordneten antwortete er, dass die Daten bisher gezeigt hätten, dass bei CBAM nur 20% der betroffenen Unternehmen für 97% der „importierten“ Emissionen verantwortlich sein. Das bedeute aus seiner Sicht, es könnten entsprechend 80% der jetzt betroffenen Unternehmen von der Maßnahme befreit werden, ohne die Wirkung der Maßnahmen zu gefährden.
Mögliche Umsetzung der Erleichterung
Bei CBAM gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Kreis der Unternehmen zu definieren, die künftig nicht mehr unter die Verordnung fallen sollen. Eine Anpassung der Ausnahmevorschrift scheint wahrscheinlich. Derzeit gibt es eine Zollwertbezogene Ausnahme für jede Warensendung, die bei 150€ liegt. Dieser Wert könnte beispielsweise auf 1.000€ angehoben werden. Denkbar wäre aber etwa auch eine mengenmäßige Untergrenze von etwa 150kg pro Sendung oder auch ein Mindestwert der Emissionslast.
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Bis auf weiteres müssen sich Unternehmen leider mit der Rechtsunsicherheit zurechtfinden. Da die Mühlen des Gesetzgebers langsam mahlen, dürfte sicherlich noch ein Jahr vergehen bis hier Gewissheit herrscht und die Ausnahmen greifen. Das erschwert die strategischen Entscheidungen und die langfristigen Investitionen der betroffenen Unternehmen erheblich.
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Die angekündigten Ausnahmen der Verordnungen sind außerdem mit Vorsicht zu genießen. Während wir hier auf die konkreten Werte und Grenzen warten, erwarten wir gleichzeitig die Ankündigung auf welche weiteren Waren und Sektoren die CBAM-Verordnung ausgeweitet wird. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs dürfte auch die Anzahl der Unternehmen, die nach derzeitigem Stand von den Ausnahmen profitieren würden, erheblich sinken.
Support bei der Ausrichtung in komplizierten Zeiten
Die Herausforderungen der betroffenen Unternehmen werden mit der regulatorischen Unklarheit nicht kleiner, sondern größer. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, trotzdem die richtigen Weichenstellungen zu treffen, melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite! Viele Grüße Helge Wieggrefe