Türkisches ETS und CBAM – Neue Dynamik für den internationalen CO₂-Markt

CBAM Weekly - Ausgabe 35 - 21. Feb. 2025

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die Türkei macht ernst mit der Bepreisung von CO₂-Emissionen. Ein nationales Emissionshandelssystem soll Anfang 2025 in die Pilotphase starten. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, das System durch einen türkischen Carbon Border Adjustment Mechanism zu ergänzen. Die Entwicklungen haben nicht nur Folgen für türkische Unternehmen, sondern auch für europäische Importeure und Exporteure.

Start des türkischen ETS

Die Türkei plant die Einführung eines eigenen Emissionshandelssystems, das sich stark am europäischen Emissionshandelssystem orientiert. Die Pilotphase startet 2025, während die erste vollständige Umsetzungsphase von 2027 bis 2034 laufen wird. Ziel ist es, Emissionen in stark betroffenen Sektoren – wie Raffinerien, Metallproduktion, Chemie und Zement – zu reduzieren, den Umstieg auf saubere Technologien zu fördern und eine verlässliche CO₂-Bepreisung zu etablieren.

Funktionsweise des türkischen ETS

Zertifikate sollen durch Auktionen vergeben und über den türkischen Energiehandelspool gehandelt werden. Dabei könnten große Einnahmen für den Staat generiert werden, ähnlich wie es im europäischen System der Fall ist. Neben der Senkung von Emissionen wird das ETS als strategische Maßnahme gesehen, um der drohenden finanziellen Belastung durch den europäischen CBAM entgegenzuwirken. CBAM als Herausforderung für die Türkei – und für Europa Die Einführung des EU-CBAMs stellt eine direkte Herausforderung für die türkische Industrie dar. Fast 50 % der türkischen Exporte gehen in die EU, darunter viele Produkte aus emissionsintensiven Sektoren. Ab 2026 werden diese Exporte mit einer CO₂-Abgabe belastet, wenn sie nicht nachweisen können, dass bereits im Herkunftsland ein vergleichbarer CO₂-Preis gezahlt wurde. Das bedeutet: Ohne ein funktionierendes ETS könnten türkische Unternehmen deutliche Wettbewerbsnachteile erleiden. Gleichzeitig wird es für europäische Unternehmen, die türkische Waren importieren, teurer. Besonders betroffen sind Branchen, die auf Vorprodukte aus der Türkei angewiesen sind – etwa der Maschinenbau, die Bauwirtschaft oder die Automobilindustrie. Durch die Einführung eines türkischen ETS könnten diese Kosten zum Teil abgefedert werden, da CO₂-Abgaben in der Türkei auf den CBAM angerechnet würden. Allerdings hängt dies von der tatsächlichen Höhe der CO₂-Preise im türkischen ETS ab, die derzeit noch nicht festgelegt sind. Sollten diese zu niedrig ausfallen, würde beim Import in die EU dennoch die Differenz zum europäischen Preis anfallen.

Einführung eines türkischen CBAM?

Zusätzlich zum ETS plant die türkische Regierung ein eigenes CBAM-Modell. Die Gesetzgebung dazu soll dem Parlament vorgelegt werden und eine CO₂-Abgabe auf Importe vorsehen, ähnlich wie in der EU. Ein türkischer CBAM hätte mehrere Vorteile. Er würde die heimische Industrie schützen, indem er sicherstellt, dass türkische Unternehmen, die in emissionsarme Technologien investieren, nicht durch billigere, emissionsintensive Importe benachteiligt werden. Gleichzeitig würde er für einen faireren Wettbewerb sorgen, da Länder mit schwächeren Klimaregeln durch die CO₂-Bepreisung keinen unfairen Kostenvorteil mehr hätten. Darüber hinaus könnten die Einnahmen aus dem türkischen CBAM gezielt zur Förderung von erneuerbaren Energien und sauberen Technologien genutzt werden, was die nachhaltige Transformation der Wirtschaft weiter vorantreiben würde. Die Umsetzung bleibt jedoch herausfordernd. Der Aufbau eines nationalen CBAMs ist komplex und könnte auf Widerstand von Handelspartnern stoßen. Zudem muss sichergestellt werden, dass ein türkischer CBAM mit dem EU-CBAM kompatibel ist, um Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Dynamische Entwicklungen für Unternehmen

Für europäische Unternehmen bedeutet diese Entwicklung vor allem eines: steigende regulatorische Anforderungen. Wer Vorprodukte aus der Türkei bezieht, muss sich künftig darauf einstellen, sowohl das EU-CBAM als auch mögliche türkische CO₂-Kosten zu berücksichtigen. Gleichzeitig könnte ein funktionierendes türkisches ETS den Handel mit der EU langfristig erleichtern. Sollte die Türkei ein vollwertiges Emissionshandelssystem mit vergleichbaren Preisen zum EU-ETS etablieren, könnten die CBAM-Kosten für Importe aus der Türkei vollständig entfallen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Regularien vertraut machen und ihre Lieferketten auf mögliche Kostensteigerungen überprüfen. Die Entwicklungen zeigen, dass sich der CO₂-Markt weltweit verändert und immer stärker reguliert wird.

Support in der Handhabung von CBAM und ETS

Wenn Sie Unterstützung in der Handhabung von CBAM, dem türkischen ETS oder der CO2-Bepreisung im internationalen Handel benötigen, melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite! Viele Grüße Helge Wieggrefe

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