CBAM und die Omnibus-Initiative – Erleichterungen beim Zertifikatsmanagement und der Emissionsüberwachung

CBAM Weekly - Ausgabe 38 - 14. März 2025

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Neben der Vereinfachung der Registrierungsprozesse und Berichtspflichten bringt die Omnibus-Initiative weitere bedeutende Erleichterungen für Unternehmen, die unter CBAM fallen. Insbesondere die Anpassungen beim Management der CBAM-Zertifikate und der Emissionsüberwachung sollen den administrativen Aufwand reduzieren und die Planungssicherheit verbessern.

Anpassungen beim Kauf der CBAM-Zertifikate

Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen war bislang die verpflichtende Hinterlegung von 80 Prozent der geschätzten Emissionen in Form von CBAM-Zertifikaten am Ende jedes Quartals. Diese Regelung wird nun gelockert: Unternehmen müssen künftig nur noch 50 Prozent der erwarteten Emissionskosten vorhalten. Dies entlastet die Liquidität der Unternehmen erheblich, während die Kontrolle über die Zertifikatsverpflichtungen erhalten bleibt. Zusätzlich sollen Unternehmen künftig die Wahl zwischen zwei Berechnungsmethoden für die zu hinterlegende Zertifikatsmenge erhalten. Zum einen könnten sie öffentliche Standardwerte nutzen, von denen der zusätzliche Aufschlag abgezogen wird und die auch einer entsprechenden Anpassung im Hinblick auf die kostenfreie Zuteilung im EU-ETS unterliegen. Zum anderen können sie sich an der Anzahl der im Vorjahr tatsächlich abgegebenen CBAM-Zertifikate für dieselben Waren orientieren. Für das erste Jahr der finanziellen Anpassung gibt es eine besondere Regelung: Unternehmen können CBAM-Zertifikate voraussichtlich erst ab Februar 2027 für Importe aus dem Jahr 2026 erwerben. Der Preis dieser Zertifikate wird anhand des durchschnittlichen EU-ETS-Preises des jeweiligen Quartals ermittelt, in dem die Waren importiert wurden. Anpassungen beim Verkauf der Zertifikate Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erleichterung beim Rückkauf von Zertifikaten. Bisher war es Unternehmen nur erlaubt, ein Drittel der erworbenen Zertifikate zurückzugeben. Diese Begrenzung soll angehoben werden, sodass höchstens diejenige Anzahl an Zertifikaten wieder verkauft werden könnten, die das betroffene Unternehmen gemäß der Verordnung verpflichtet ist abzugeben.

Vereinfachte Emissionsüberwachung und Standardwerte

Auch bei der Emissionsüberwachung gibt es Erleichterungen. Standardwerte sollen künftig vereinfacht und flexibler anwendbar sein. Unternehmen müssen nicht mehr detailliert begründen, warum tatsächliche Emissionen nicht bestimmt werden können. Zudem wird eine alternative Methode zur Berechnung von Standardwerten eingeführt: Statt sich auf EU-ETS-Benchmarks zu stützen, die nur für wenige Produkte existieren, wird nun der Durchschnitt der zehn Länder mit den höchsten Emissionswerten als Standard angesetzt. Für bestimmte Warengruppen wie Aluminium und Stahl werden zudem die letzten Produktionsschritte aus der Emissionsüberwachung ausgenommen. Dies reduziert den Aufwand für Hersteller erheblich und erleichtert die Anwendung des CBAM-Mechanismus für komplexere Waren.

Anrechnung bereits gezahlter CO₂-Preise

Die Kommission schlägt außerdem eine neue Methode zur Berücksichtigung im Ausland gezahlter CO₂-Preise vor. Unternehmen können auch hier künftig zwischen zwei Optionen wählen. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, Standardwerte für CO₂-Preise pro Land zu nutzen, die auf Durchschnittswerten basieren und regelmäßig aktualisiert werden. Alternativ sollen sie bei Vorlage eines individuellen Nachweises auch auf den tatsächlich angefallene CO₂-Preise zurückgreifen dürfen. Diese Flexibilität soll verhindern, dass Unternehmen benachteiligt werden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass es nicht zu unbeabsichtigten Schlupflöchern kommt.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die neuen Regelungen im Rahmen der Omnibus-Initiative erleichtern Unternehmen das Management von CBAM-Zertifikaten und die Emissionsüberwachung. Die geringeren finanziellen Vorhaltepflichten, flexiblere Berechnungsverfahren und neue Standardwerte entlasten Importeure im Umgang mit den neuen Vorgaben. Unternehmen sollten sich aber darauf vorbereiten, ihre Zertifikatsstrategie entsprechend anzupassen und sich mit den neuen Emissionsberechnungen vertraut zu machen. Die Möglichkeit, CO₂-Preise flexibler anzurechnen, könnte zudem erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Importen haben. Support bei der Vorbereitung auf die neuen Vorgaben Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen CBAM-Anforderungen benötigen oder eine detaillierte Analyse für Ihr Unternehmen wünschen, melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth). Viele Grüße Helge Wieggrefe

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